Am gestrigen Sonntag konnten wir eine Einsegnung feiern. Denn auch in unserer Gemeinde gibt es einen Unterricht über Themen des Glaubens und Lebens für Jugendliche. Mit etwa 14 Jahren – der gesetzlichen Religionsmündigkeit – findet dieser Unterricht seinen Abschluss in der Einsegnung.
Anders als bei der Konfirmation erwarten wir keine »Bestätigung des Glaubens«, den ja die Eltern und Paten bei der (Kinder-)taufe ggf. bekannt haben. Bei uns werden ungetaufte Jugendliche eingesegnet, die – wenn sie Glied der evangelisch-methodistischen Kirche werden möchten – sich taufen lassen (müssen). Es werden aber auch als Kind getaufte Jugendliche eingesegnet. Die müssten sich als Gemeindeglied aufnehmen lassen, wenn sie zur EMK gehören möchten.
Wir wissen, dass in den unterschiedlichen Lebensläufen dieser Schritt nicht in einem bestimmten Alter dran ist. So wird niemand gedrängt, Glied der EMK zu werden, eine festliche »Segnung zur Entlassung aus dem Kirchlichen Unterricht« gibt es aber dennoch und für alle.
Als Kirche freuen wir uns, wenn jemand mit uns und bei uns glauben und leben möchte. Wenn also jemand Kirchenglied werden möchte. Ab 14 Jahren ist das möglich. Wir finden es aber auch gut, wenn junge Leute in knapp zwei Jahren etwas mehr von dem kennenlernen, was bei uns geglaubt und gelebt wird. Ganz ohne Verpflichtung. 🙂
Als Gemeinde fühlen wir uns verantwortlich, »Rechenschaft zu geben von der Hoffnung, die in uns ist« (1. Petr.3,15). Der »Unterricht« ist – so meine Erfahrung als einer der Unterrichtenden – ein gutes Miteinander: Das Klima ist ganz anders, wenn den Eltern am Kennenlernen des Glaubens gelegen ist und die Jugendlichen möglicherweise lange bei der Kinderkirche dabei waren.
Entsprechend hat auch die Gruppe derjenigen, die im nächsten Jahr zur Einsegnung dran sind, gestern den Gottesdienst mit gestaltet: Vielen Dank, Ihr habt das sehr gut gemacht.
F.W.